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Rechtswesen
Mietrecht Urteile Lärmentwicklung: Mietrecht Kindergetrampel
Inhalt
Bayrisches Oberlandesgericht Aktenzeichen: 2 Z BR 113/93
Der Wohnungseigentümer kann verlangen, daß das Kindergetrampel auf dem Boden in  der darüberliegenden Wohnung unterbleibt. Eine derartige Beeinträchtigung ist auch dann nicht hinzunehmen, wenn sie von Kindern ausgeht. Hinsichtlich der Pflicht zur Unterlassung vermeidbarer Lärmbelästigung ist bei Kindern jedoch ein nicht so strenger Maßstab wie bei Erwachsenen anzulegen. Es besteht insoweit eine gesteigerte Duldungspflicht. Die Eltern sind allerdings verpflichtet, in solchen Situationen beruhigend auf die Kinder einzuwirken. Kommen Eltern dieser Pflicht nicht nach, kann  der gestörte Wohnungseigentümer Unterlassung der Lärmbelästiung verlangen und  auch mit Hilfe des Gerichts durchsetzen.
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